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Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten darf
Ware nur dann "bio"," biologisch", "ökologisch"
oder "öko" bezeichnet werden, wenn sie die
gesetzlichen EU-Bio-Richtlinien erfüllt.
Das staatliche Bio-Siegel macht
die Einhaltung dieser Vorschriften optisch deutlich - "bio",
"biologisch", "ökologisch" oder "öko"
sind also geschützte Begriffe und dürfen nur für
Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau verwendet
werden.
Das betrifft allerdings auch die Verarbeitung eines Produktes.
Wenn Sie neben dem staatlichen Bio-Siegel eines der Bio-Anbauverbandszeichen
auf dem Produkt finden, dann wissen Sie : Neben einer Bio-Mindestqualität
nach EU-Bio-Richtlinie garantiert eine zusätzliche Kontrolle
darüberhinausgehende Anbau- und Verarbeitungsrichtlinie
eines Bio-Verbandes; das Produkt ist demnach noch strenger
kontrolliert.
Das staatliche Bio Siegel:

Die neun deutschen Bio- Anbauverbände:

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